BERLIN – Gesundheitsministerin Nina Warken hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur finanziellen Konsolidierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgestellt. Angesichts eines prognostizierten Defizits von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr und bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 sieht die Ministerin dringenden Handlungsbedarf. Das Kabinett soll bereits am 29. April über den entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden, um die finanzielle Schieflage nachhaltig zu beheben.
Effizienzsteigerung und Ausgabenbegrenzung in allen Bereichen
Das vorgestellte Paket basiert auf dem Grundsatz, dass die Ausgabensteigerungen strikt an die reale Einnahmenentwicklung gekoppelt werden. Warken betonte, dass keine pauschalen Kürzungen vorgenommen werden, sondern ein nachweisbarer Nutzen für die Versicherten im Vordergrund stehen müsse.

Die Maßnahmen betreffen nahezu alle Akteure des Gesundheitswesens:
- Krankenhäuser: Die sogenannte Maisbegünstigungsklausel soll dauerhaft gestrichen und Zuwächse beim Pflegebudget begrenzt werden. Zudem wird ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren eingeführt.
- Arzneimittel: Hersteller müssen sich auf dynamische Rabatte einstellen, die sich an der Einnahmenentwicklung der GKV orientieren. Zudem werden Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel eingeführt.
- Ärzte und Apotheken: Extrabudgetäre Vergütungen für offene Sprechstunden werden abgeschafft. Auch Apotheken sollen durch eine Erhöhung des Abschlags einen Beitrag leisten.
Verwaltungseinsparungen und neue Beitragsmodelle
Auch die Krankenkassen selbst sind zum Sparen aufgerufen. Die Werbeausgaben sollen halbiert und die Verwaltungskosten sowie die Gehälter von Führungskräften begrenzt werden. Insgesamt sollen diese Schritte im kommenden Jahr rund 12 Milliarden Euro einsparen.
Um die verbleibende Lücke zu schließen, sind Anpassungen auf der Beitragsseite unumgänglich:
- Beitragsfreie Mitversicherung: Ab 2028 soll für Ehepartner, die nicht unter spezielle Ausnahmeregelungen (wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen) fallen, ein einkommensabhängiger Beitrag von 3,5 Prozent eingeführt werden.
- Minijobs: Arbeitgeber müssen künftig einen höheren Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte entrichten, der dem aktuellen Gesamtbeitragssatz von 17,5 Prozent entspricht.
Langfristige Stabilität durch Strukturreformen
Ministerin Warken unterstrich, dass das Ziel nicht allein im Sparen liege, sondern darin, das System zukunftsfähig zu machen. Parallel zur finanziellen Stabilisierung arbeite das Ministerium an weiteren Strukturreformen, darunter eine Neuordnung der Notfallversorgung, ein Gesetz zur Digitalisierung sowie eine Offensive zum Bürokratieabbau.
„Nur ein finanziell stabiles System kann eine gute Versorgung für die Menschen garantieren“, erklärte Warken abschließend. Sie zeigte sich überzeugt, dass das Paket ausgewogen sei und die Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber im Vergleich zu einem ungebremsten Defizit deutlich planbarer halte.
