MÜNCHEN – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder verstoße gegen das landeseigene Klimaschutzgesetz, indem sie das Klimaschutzprogramm nicht wie gesetzlich vorgeschrieben fortschreibe. Trotz der Prognose, dass die gesteckten Klimaziele deutlich verfehlt werden, blieb eine Anpassung der Maßnahmen bislang aus.

Verbindliche Klimaziele in weiter Ferne
Das bayerische Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden müssen. Bis spätestens 2040 strebt der Freistaat die vollständige Klimaneutralität an. Die DUH kritisiert jedoch, dass das aktuelle Programm völlig unzureichend sei, um diese Meilensteine zu erreichen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete das Agieren der Staatsregierung als rechtstaatlich hochproblematisch. „Klimaschutzgesetze der Länder sind verbindliches Recht und keine bloße politische Absichtserklärung“, stellte Resch klar. Er kritisierte zudem den politischen Kurs von Ministerpräsident Söder scharf, insbesondere dessen Forderungen nach Rabatten für fossile Kraftstoffe, die den Klimaschutz konterkarieren würden.
Druck auf die Bundesländer wächst
Die Klage gegen Bayern ist kein Einzelfall, sondern Teil einer breiteren juristischen Strategie der Umweltorganisation. Die DUH nimmt zunehmend die Landesregierungen in die Pflicht, ihre regionalen Klimaverpflichtungen ernst zu nehmen.
Aktuelle Klimaklagen der DUH im Überblick
- Baden-Württemberg: Klage bereits im vergangenen Jahr eingereicht.
- Berlin: Verfahren zur Durchsetzung ausreichender Klimaschutzmaßnahmen läuft.
- Weitere Bundesländer: Die DUH prüft derzeit juristische Schritte gegen weitere säumige Länder.
Juristisches Nachsteuern gefordert
Mit dem Gang vor den Verwaltungsgerichtshof will die DUH die Staatsregierung zwingen, das Klimaschutzprogramm umgehend zu aktualisieren und wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Umweltschützer sehen in der Untätigkeit Bayerns ein fatales Signal für den gesamten deutschen Klimaschutz.
Die Staatsregierung steht nun unter Zugzwang, darzulegen, wie sie die gesetzlich verankerten Reduktionsziele ohne eine zeitnahe Fortschreibung des Programms einhalten will. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, müsste München seine klimapolitischen Maßnahmen deutlich verschärfen.
