MAGDEBURG – Wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung einer umfassenden Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt wächst die Kritik an den vorgesehenen Neuregelungen. Der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur (LST), Johannes Beleites, äußerte sich besorgt über die künftigen Modalitäten bei der Wahl von Verfassungsrichtern. Er warnt vor langfristigen Schäden für das Vertrauen in den Rechtsstaat, sollte die Unabhängigkeit des Gerichts durch parteipolitische Einflussnahme gefährdet werden.
Kritik an der Abkehr von der Zweidrittelmehrheit
Hintergrund der Debatte ist ein gemeinsames Vorhaben von Christlich Demokratischer Union (CDU), Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), Freier Demokratischer Partei (FDP), Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen planen, die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu ändern, um Blockaden bei der Besetzung des Landesverfassungsgerichts zu verhindern.
Bisher ist für die Wahl der Richter eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich. Die Reform sieht vor, dass in Fällen, in denen diese Mehrheit nicht zustande kommt, das Landesverfassungsgericht selbst Personalvorschläge unterbreiten darf. Für diese Kandidaten soll künftig eine einfache Mehrheit im Parlament ausreichen.
Warnung vor einem regierungsfreundlichen Gericht
Johannes Beleites sieht in dieser „Notfallregelung“ eine Gefahr für die Gewaltenteilung. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung erklärte er, dass das Verfassungsgericht in der Bevölkerung derzeit eine hohe Akzeptanz genieße. Diese stehe jedoch auf dem Spiel.
„Wenn wir nun aber dazu kommen sollten, dass Verfassungsrichter nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden, kommt es über einen gewissen Zeitraum möglicherweise dazu, dass wir ein regierungsfreundliches Gericht haben“, gab Beleites zu bedenken. Er befürchtet, dass auf diesem Weg langfristig ein politisch einseitig geprägtes – etwa „rechtes oder linkes“ – Verfassungsgericht entstehen könnte. Solche Entwicklungen vollzögen sich schleichend über Jahrzehnte, könnten den Rechtsstaat jedoch in eine prekäre Lage bringen.

Schutz vor Blockaden durch die AfD
Die Befürworter der Reform im Landtag verfolgen mit der Neuregelung das Ziel, die Funktionsfähigkeit der Justiz abzusichern. Insbesondere soll verhindert werden, dass eine einzelne Fraktion – namentlich die Alternative für Deutschland (AfD) – durch die Verweigerung der Zweidrittelmehrheit die Wahl neuer Richter dauerhaft blockieren kann.
Die AfD verfügt im aktuellen Landtag über eine Sperrminorität, was bei Personalentscheidungen, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern, eine Zusammenarbeit mit anderen Parteien unumgänglich macht. Die geplante Verfassungsänderung soll am kommenden Donnerstag im Landtag beschlossen werden. Damit würde Sachsen-Anhalt einen Mechanismus etablieren, der die Macht der Opposition bei der Richterwahl erheblich einschränkt, um institutionelle Stillstände zu vermeiden.
