BERLIN – Der Deutsche Bundestag hat neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Verbraucherkredite verabschiedet. Mit der Neuregelung werden die Vorgaben der entsprechenden EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ein zentraler Aspekt der Debatte war die künftige Einstufung von kurzfristigen Zahlungszielen im Onlinehandel. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) äußerte sich positiv über das Ergebnis, da weitreichende Einschränkungen für den Kauf auf Rechnung abgewendet werden konnten.
Schutz für Verbraucher ohne Hürden im Checkout
Das neue Gesetz zielt primär darauf ab, den Verbraucherschutz im Bereich der Kleinkredite und modernen Finanzierungsmodelle zu stärken. Dennoch war in der Branche die Sorge groß, dass bewährte und risikoarme Bezahlmethoden durch übermäßige Bürokratie erschwert werden könnten. Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs beim bevh, betonte, dass der nun gefasste Beschluss einen ausgewogenen Kompromiss darstelle.
„Das neue Gesetz stärkt den Verbraucherschutz, ohne die Checkout-Erfahrung übermäßig zu erschweren“, erklärte Mulyk. Ein wesentlicher Erfolg der Verhandlungen sei es, dass der Kauf auf Rechnung in deutlich mehr Fällen als ursprünglich geplant nicht als Kredit gewertet wird. Damit bleibt die deutsche Gesetzgebung enger am ursprünglichen Wortlaut der EU-Richtlinie und vermeidet unnötige Hürden für Kunden und Händler.
Bedeutung des Rechnungskaufs für den deutschen Markt
In Deutschland gehört der Kauf auf Rechnung nach wie vor zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im Distanzhandel. Für viele Kunden gilt er als die sicherste Option, da die Ware erst begutachtet werden kann, bevor die Zahlung ausgelöst wird. Wäre diese Methode rechtlich konsequent wie ein Kredit behandelt worden, hätten Händler deutlich umfangreichere Informations- und Prüfpflichten bei jedem einzelnen Einkauf erfüllen müssen.
Laut bevh konnten durch die nun beschlossenen Ausnahmeregelungen „Kollateralschäden“ für beide Seiten – Händler sowie Verbraucher – verhindert werden. Die einfache Handhabung im Online-Checkout bleibt somit gewahrt, während gleichzeitig die Transparenz bei echten Kreditgeschäften erhöht wird.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Überarbeitung des Verbraucherkreditrechts war notwendig geworden, um auf die zunehmende Digitalisierung des Finanzmarktes zu reagieren. Insbesondere Anbieter von „Buy Now, Pay Later“-Modellen (BNPL) stehen nun unter einer strengeren Aufsicht, um eine Überschuldung von Verbrauchern durch leichtfertige Kleinkredite zu verhindern.
Durch die klare Abgrenzung des klassischen Rechnungskaufs von diesen Finanzierungsprodukten stellt der Gesetzgeber sicher, dass der tägliche Handel reibungslos weiterlaufen kann, während spezifische Kreditrisiken gezielter adressiert werden. Das Gesetz tritt nach der abschließenden Befassung im Bundesrat und der Verkündung in Kraft.
